Tiersitter
Als Tiersitter kümmert man sich um die täglichen Belange
der Vierbeiner gegen ein vereinbartes Entgelt. Dazu gehört unter
anderem das Füttern, Ausführen und Pflegen der Hunde. Somit ist
eine Hüterhaftpflicht unabdingbar, um Schäden aus der Verschuldenshaftung
abzusichern.
| 309211 |
Tiersitter (Hunde, Katzen) mit Schlüsselverlust bis 25.000 €
(Hüterhaftpflicht / Verschuldenshaftung)
-inkl. Schäden an dem in Verwahrung genommenen Tier begrenzt auf 1.000 €
-bis max. 5 Hunde / Katzen täglich |
50,03 € |
Die genannten Beiträge gelten nur bei 10-jähriger Laufzeit. Bei 5-jähriger
Laufzeit = 10 %,
bei 1-jähriger = 25 % Zuschlag. Alle genannten Beiträge
enthalten bereits 19 % Versicherungssteuer.
Sollte etwas passieren, prüfen wir zunächst, ob eine Schadenersatzpflicht
besteht und schützen Sie -- notfalls auch gerichtlich -- vor unberechtigten
Forderungen. Bei berechtigten Forderungen zahlen wir schnell und unbürokratisch
und zwar bis zu einer
Deckungssumme von 15 Millionen Euro pauschal für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden.
Ich interessiere mich für folgende Versicherungen. Bitte stellen Sie mir die
gewünschten Informationen sowie die benötigten Unterlagen zur Verfügung.
Mit Absenden dieser
Seite schließen Sie keine Versicherung ab. Sie erhalten lediglich die
entsprechend Ihren Angaben benötigten Unterlagen und Informationen zugesandt. Erst
die Rücksendung der Formulare stellt eine Vertragserklärung dar.
Stand: 04/2013